de5-001 Hierbei kommen auch proprietäre Protokolle zur Anwendung.
de5-002 Diese Einnahmen stammen aus krimineller Tätigkeit,
de5-003 die durch Geldwäsche so verschleiert werden sollen,
de5-004 dass beim durchschnittlichen Beobachter der Anschein erweckt wird,
de5-005 das Geld würde aus rechtmäßigen Geschäften stammen.
de5-006 Das Geld kann aus dem Drogenhandel stammen.
de5-007 In den legalen Finanzkreislauf gelangt es durch Geldwäsche.
de5-008 Nicht jedes Delikt ist geeignet, den Straftatbestand der Geldwäsche zu erfüllen.
de5-009 Nur bestimmte Straftaten kommen in Betracht.
de5-010 Hierzu gehören Verbrechen und bestimmte Vergehen,
de5-011 die auch bandenmäßig begangen werden können.
de5-012 Durch die Verschleierung soll erreicht werden,
de5-013 dass Strafverfolgungsbehörden keinen Zugriff auf das Geld haben.
de5-014 Ferner soll das Finanzamt keine Kenntnis vom Geld erhalten.
de5-015 Der Schaden liegt nicht nur in der Straftat an sich,
de5-016 sondern auch in der Steuerhinterziehung.
de5-017 Ferner werden Konkurrenten benachteiligt.
de5-018 Das Kreditinstitut hätte Verdachtsanzeige erstatten müssen.
de5-019 Unter welchen Voraussetzungen müssen Rechtsanwälte Verdachtsanzeige erstatten?
de5-020 Das Computernetzwerk besteht nicht nur ausschließlich aus kabellosen Elementen.
de5-021 Der Datenaustausch findet zwischen den Notebooks statt.
de5-022 Ein relativ schmales Frequenzband kommt zum Einsatz.
de5-023 Dieses Frequenzband wird in mehrere sehr schmale Frequenzbänder unterteilt.
de5-024 Grundrechtsverwirkung ist die Verwirkung von Bürgerrechten.
de5-025 Artikel 18 definiert diejenige Grenze,
de5-026 innerhalb derer politische Toleranz stattfindet.
de5-027 Dadurch wird die streitbare Demokratie gestärkt.
de5-028 Eine kämpferische und aggressive Haltung gegen die freiheitliche Grundordnung
de5-029 kann zur Verwirkung der Grundrechte führen.
de5-030 Das Bundesverfassungsgericht stellt die Verwirkung fest.
de5-031 Bisher sind lediglich zwei oder vier Verwirkungsverfahren bekannt.
de5-032 Die Verwirkung muss nicht unbedingt unbefristet ausgesprochen werden.
de5-033 Sie kann zeitlich beschränkt oder wieder zurückgenommen werden.
de5-034 Hierzu bedarf es einer Zukunftsprognose.
de5-035 Die Vertragsfreiheit ist Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit.
de5-036 Es ist jedermann erlaubt, Verträge frei abzuschließen.
de5-037 Vertragspartner und Vertragsgegenstand können frei bestimmt werden,
de5-038 sofern nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen wird.
de5-039 § 253 StGB schützt auch die freie Willensbildung.
de5-040 Man unterscheidet Abschlussfreiheit,
de5-041 Inhaltsfreiheit, Formfreiheit und Aufhebungsfreiheit.
de5-042 Die Abschlussfreiheit bezeichnet das Recht, sich frei entscheiden zu können,
de5-043 ob man mit jemandem einen Vertrag abschließen möchte oder nicht.
de5-044 Diese Freiheit ist durch Gesetz beschränkbar.
de5-045 Man spricht in diesem Fall von Kontrahierungszwang.
de5-046 Inhaltsfreiheit bedeutet, dass der Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen
de5-047 von den Vertragsparteien frei bestimmt werden kann.
de5-048 Vom Gesetz bisher nicht vorgesehene neue Vertragstypen können geschaffen werden.
de5-049 Die Inhaltsfreiheit wird durch den Typenzwang beschränkt.
de5-050 Der Typenzwang gilt im deutschen Sachenrecht.
de5-051 Grundsätzlich können Verträge ohne Einhaltung
de5-052 einer bestimmten Form abgeschlossen werden.
de5-053 Es kann auch eine Form gewählt werden, die im Gesetz nicht vorgesehen ist.
de5-054 Ausnahmsweise kann eine bestimmte Form durch das Gesetz vorgeschrieben sein.
de5-055 Gesetzliche Formvorschriften dienen dem Schutz
de5-056 eines oder beider Vertragschließenden.
de5-057 Aufhebungsfreiheit bedeutet, dass ein einmal
de5-058 geschlossener Vertrag auch wieder aufgelöst werden kann.
de5-059 Die persönliche Entscheidungsfreiheit wird
de5-060 noch verfassungskonform berücksichtigt.
de5-061 Es handelt sich um eine freie Software
de5-062 für die Verschlüsselung mit einem öffentlichen Schlüssel.
de5-063 Die Entschlüsselung erfolgt mit einem privaten Schlüssel.
de5-064 Sie ist Bestandteil der grafischen Oberfläche.
de5-065 Die kryptografische Funktionalität wird von einer anderen Anwendung übernommen.
de5-066 Das Signieren und Verifizieren muss ebenfalls durchgeführt werden.
de5-067 Wie lautet die aktuelle Versionsnummer?
de5-068 Gibt es zu diesem Programm eine illustrierte Anleitung?
de5-069 Was unterscheidet eine verschuldensfähige
de5-070 von einer beschränkt verschuldensfähigen Person?
de5-071 Eine verschuldensunfähige Person wurde angeklagt.
de5-072 Welche Personen gelten als verschuldensfähig?
de5-073 Schuldunfähig ist, wer das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
de5-074 Im Zustand der Bewusstlosigkeit hat jemand einer anderen Person Schaden zugefügt.
de5-075 Die Verantwortlichkeit liegt nicht vor, wenn man
de5-076 ohne Verschulden alkoholisiert worden ist.
de5-077 Es handelt sich um eine Hochebene in Bonn.
de5-078 Im Zweiten Weltkrieg befanden sich in Deutschland viele Kasernen.
de5-079 Im angrenzenden Kottenforst gab es Munitionslager.
de5-080 In der Nachkriegszeit wurden die Kasernen umgebaut.
de5-081 Der Stadtteil am Rande der Stadt wuchs sehr schnell.
de5-082 Dort lebten unter anderem Willy Brandt, Ludwig Erhard und Heinrich Lübke.
de5-083 Dort befindet sich ebenfalls ein mehr als 80 Meter hoher Sendemast.
de5-084 Dort werden zahlreiche Rundfunkprogramme ausgestrahlt.
de5-085 Im Jahr 1998 lebten dort 2000 Bürger.
de5-086 Norwegen grenzt an Schweden, Finnland und Russland.
de5-087 Norwegen ist eine parlamentarische Monarchie.
de5-088 Es gibt zahlreiche Buchten an der etwa 20.000 km langen Atlantikküste.
de5-089 Zahlreiche Wasserfälle gibt es im Landesinnern.
de5-090 Die Zahl der Norweger steigt kontinuierlich an.
de5-091 Dieses Land ist für Einwanderer sehr attraktiv.
de5-092 Eine ehrenrührige Tatsache wurde gegenüber einer dritten Person mitgeteilt,
de5-093 nicht jedoch gegenüber dem Tatopfer.
de5-094 Der Täter geht von der Wahrheit der verbreiteten Tatsache aus.
de5-095 Er wird dennoch bestraft, es sei denn
de5-096 der Nachweis der ehrenrührigen Tatsache kann erbracht werden.
de5-097 Die üble Nachrede nach § 186 ist zu bejahen.
de5-098 Der Gläubiger hat das Recht, vom Schuldner eine Leistung verlangen zu dürfen.
de5-099 Es gibt rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse.
de5-100 Daneben gibt es gesetzliche Schuldverhältnisse.
de5-101 Was versteht man unter einem Schuldverhältnis im weiteren Sinn?
de5-102 Der Gläubiger machte einen bestimmten Anspruch gegen den Schuldner geltend.
de5-103 Der Schuldner ist davon überzeugt, zur Leistung verpflichtet zu sein.
de5-104 Der Käufer verlangt vom Verkäufer die Herausgabe der gekauften Sache.
de5-105 Der Verkäufer möchte dem Käufer die Sache geben.
de5-106 Wann erlischt das Schuldverhältnis im engeren Sinne?
de5-107 Die Sache ist vor Übergabe an den Käufer kaputtgegangen.
de5-108 Das Schuldverhältnis ist wegen Unmöglichkeit erloschen.
de5-109 Aus dem Schuldverhältnis im weiteren Sinne
de5-110 können auch Kündigungsrechte abgeleitet werden.
de5-111 Der Kaufvertrag ist ein Schuldverhältnis im weiteren Sinne.
de5-112 Ein Schuldverhältnis entsteht regelmäßig durch Vertrag.
de5-113 Ferner kann es durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen entstehen.
de5-114 Beim Schuldverhältnis findet eine Beziehung
de5-115 grundsätzlich nur zwischen Gläubiger und Schuldner statt.
de5-116 Dritte können aus einem Schuldverhältnis nicht mit Ansprüchen belastet werden.
de5-117 Dritte haben aus einem Schuldverhältnis grundsätzlich kein Forderungsrecht.
de5-118 Sachenrechte wirken absolut, das heißt gegen jedermann.
de5-119 Beim Forderungsrecht wird lediglich
de5-120 der Vertragspartner des Schuldverhältnisses gebunden.
de5-121 Bei einem dinglichen Recht wird jedermann gebunden.
de5-122 Ein dingliches Recht wirkt gegen alle.
de5-123 Jedermann muss das dingliche Recht respektieren.
de5-124 Lehre von der absoluten Forderungszuständigkeit des Gläubigers
de5-125 Forderungsrechte werden dem Gläubiger ausschließlich zugeordnet.
de5-126 Die Forderung gehört ausschließlich dem Gläubiger.
de5-127 Hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer bereits
de5-128 durch den Vertrag Eigentum an der Sache erworben?
de5-129 Welche Ausnahmen vom Relativitätsgrundsatz gibt es?
de5-130 Der Erwerber der Mietwohnung tritt in die Position des Vermieters ein.
de5-131 Die Erwerberin hat Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag.
de5-132 Der Mietvertrag hat dingliche Wirkung gegenüber dem Erwerber.
de5-133 Der Erwerber des Betriebs tritt in die Pflichten des Arbeitsverhältnisses ein.
de5-134 Der Mieter hat die Sache dem Dritten überlassen.
de5-135 Die Mieterin verlangt die Sache vom Dritten zurück.
de5-136 Wann ist das Mietverhältnis beendet worden?